Psychische Belastung evaluieren und steuern
Evaluierung psychischer Belastungen
- einfach und qualifiziert in 8 Schritten durchführen:
Analyse der Ausgangsbedingungen sowie Bestimmung der Tätigkeitsbereiche und Zielsetzungen der Evaluierung (mit EntscheidungsträgerInnen aus Linie und Stab).
Vorbereitung und Durchführung der globalen Erhebung (§ 4 ASchG).
Sichtung der Ergebnisse und Vorbereitung der vertiefenden Analyse.
Durchführung der differenzierten Erhebung von Belastungsfaktoren.
Erstellung des Vorberichtes.
Workshop mit Präsentation und Festlegung der Maßnahmen zur Reduktion der Belastungsfaktoren (§§ 3, 4, 5 und 7 ASchG).
Schlussbericht und Überleitung in das Sicherheits- und Schutzdokument (§ 5 ASchG)
Kontinuierliche Überprüfung der Maßnahmenrealisierung (§ 4 ASchG).
Gerne informieren wir Sie über Details dazu und legen Ihnen ein entsprechendes Angebot - kontaktieren Sie uns telefonisch unter +43 676 7773711 (Josef Eisner), +49 170 3806842 (Kurt Wirsing) oder per Email unter office@eisner-consulting.at