Autorität, im Sinne von Autorisierung (Bevoll-mächtig-ung), ist unmittelbar mit Macht (was vermag ich zu tun) verknüpft. Das Machtvolumen ist abhängig von der Art meiner Funktion (z.B. Leitungsfunktion), der eingenommenen sozialen Rolle und der damit verbundenen aktuellen Situation. Macht und Autorität realisiert sich so auf fachlicher, formaler, instrumenteller und personaler Ebene.

Fachliche Autorität & Macht – darunter versteht man Fachkenntnisse und Know-how etc. Diese Form der Autorität kann man sich selbst aneignen und ist aufgrund wahrnehmbarer Verhaltensweisen und Kenntnisse eine unumstößliche Tatsache. Hier gründet Macht auf fachlichen Kompetenzen. In der Literatur wird auch von Expertenmacht gesprochen (vgl. Ruch Zimbardo, 1974).

Formale Autorität & Macht – Die auf eine Funktion begründete Autorität wird durch den formalen Akt begründet. D.h., man wird Abteilungsleiter!n, Mitarbeiter!n usw. und bekommt kraft seiner Funktion ein formal bestimmtes Maß an Macht/Autorität. Die damit betraute Person kann so in einem bestimmten Rahmen unabhängig von ihrer fachlichen Kompetenz Macht ausüben und hat damit formale Autorität. Die formale Autorität kann auch als Macht der Instanz bezeichnet werden und steht i.d.R. mit der sogenannten Informationsmacht in unmittelbarer Verbindung (vgl. ebd.).

Instrumentelle Autorität und Macht – Diese Form der Autorität geht meist mit formeller/funktioneller Autorität einher. Sie gibt einer Person das Recht zu sanktionieren (z.B. Strafen und Loben), Kündigungen auszusprechen usw. Dies wird als Sanktionsmacht bezeichnet. Die instrumentelle Macht wird bei Ruch & Zimbardo (ebd.) auch als Macht der Konsequenz bezeichnet und trifft sinngemäß auf Attribute wie Strafe, Belohnung, Zwang u.ä. zu.

Persönliche Autorität und Macht – Hier steht das Person-, Mensch-sein an sich zur Disposition. Zum Tragen kommen hier Merkmale wie Integrität, Seniorität, Loyalität usw. Diese Form von Autorität und Macht wird einem von anderen Menschen zuerkannt und gründet auf Begegnung/Encounter und Vertrauen. Kein Mensch kann diese von einem anderen Menschen einfordern, mit der Gewähr diese auch zu erhalten. Es geschieht durch einen freiwilligen Akt jemanden personale Autorität zuzuerkennen und diesen Anderen auf diesem Weg mit Macht auszustatten.

Mit dem Ausmaß des zur Verfügung stehenden Machtvolumens ist immer auch Verant­wort­ung verbunden, die es wahrzunehmen gilt. Verantwortung ist per se nicht übertragbar, sie kann von einer Person nur übernommen werden. Dies unterscheidet sich vom „zur Ver­antwortung gezogen werden“, was sich auf formale und instrumentelle Macht stützt. Bei Sprenger (2007) ist eine Definition von Macht nachzulesen, die sinngemäß so lautet: Verantwortung ist die Form von Zuständigkeit, die bei jemanden, für etwas, vor oder gegenüber jemanden und nach Maßgabe von bestimmten Beurteilungskriterien liegt. Weiters nennt Sprenger Kriterien für Verantwortung, die er primär in Bezug auf Selbstverantwortlich­keit nennt: a) autonomes und freiwilliges Handeln (wählen können); b) ein initiatives und engagiertes Handeln (wollen) und c) ein kreatives und schöpferisches Handeln (agieren können).

Verantwortungsübernahme ist nicht möglich, wenn jemand nicht weiß, was „gesollt“ ist und/oder wenn diesem das notwendige „Können“ im Sinne von  Handlungswissen oder „Können“ im Sinne der Möglichkeit, z.B. in einer bestimmten Situation so oder so zu handeln (vgl. ebd.), fehlt.

Diese Darlegungen zum Thema Autorität bilden den Hintergrund zu weiterführenden Beiträgen im Rahmen von Funktion, Rolle und Position, welche zusammen betrachtet ein hilfreiches Konzept für berufsbezogene Reflexion bilden.

(J. Eisner, 2019)