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Haben Sie sich jemals gefragt, ob unser Schulsystem seit Beginn der Schule gleich ist oder ob es gravierende Änderungen gab? Stellten Sie sich schon einmal die Frage, ob markante geschichtliche Ereignisse das Schulsystem beeinflussten?
Ich werde Ihnen im Folgenden die Entwicklung des Schulsystems von Österreich vom Neuhumanismus bis hin zum Anschluss an das Deutsche Reich schildern.

Der Neuhumanismus und seine wichtigsten Persönlichkeiten

Bevor wir wirklich zum Neuhumanismus kommen, möchte ich vorher noch kurz zur Aufklärung springen, damit wir den Unterschied in den Denkweisen dieser beiden Strömungen erkennen können.

Die Aufklärung war geprägt von Immanuel Kant (1724 – 1804), einem der bekanntesten deutschen Philosophen. Kant definierte die Aufklärung als den „Mut sich seines eigenen Verstandes zu bedienen“ (1784). Für den Philosophen war klar, dass der Mensch nur Mensch sein kann, wenn er Erziehung erfährt. Also alles was den Menschen ausmacht, ist die Erziehung. Er sah die Erziehung damals als das größte und schwierigste Problem, das einem Menschen aufgetragen werden kann.
Der Gegenbegriff dazu war der Idealismus, der den Geist in den Vordergrund stellt, um die Welt und das Menschsein zu erklären. Ein wichtiger Repräsentant war Georg Hegel. Die Aufgabe der Schule war es, die Kinder zum „absoluten Geist“ zu führen. Dieser vereint den „subjektiven Geist“ der eigenen Familie und den „objektiven Geist“ des Staates und der Gesellschaft.

Charakteristisch für den Neuhumanismus ist die Wiederentdeckung der griechischen Antike. Man versuchte das Idealbild des Menschen zu finden, indem man die Dichtung, Philosophie und Kunst der alten Griechen zusammenführt.
Der wichtigste Repräsentant der deutschen Schulbildung im Neuhumanismus war Wilhelm von Humboldt (1767 – 1835). Er war Philosoph und Bildungstheoretiker und im Jahre 1809 wurde Humboldt zum Leiter des preußischen Schulwesens berufen. Humboldt unterschied in seinem „Königsberger Schulplan“ (1809) drei Stadien des Unterrichts: Elementarunterricht (war für alle vorgesehen), Schulunterricht (fand in Gymnasien statt) und Universitätsunterricht.

Nun möchte ich etwas näher auf das Gymnasium eingehen, da man hier schon Gemeinsamkeiten zum heutigen Gymnasium erkennen kann. 1816 legte Humboldt den „Plan eines Gymnasiums, das die 2. Schulstufe der allgemeinen Menschenbildung darstellt“ vor. Bereits hier unterteilte der Bildungstheoretiker den Unterricht in einen „gymnasiastischen Unterricht“ (körperliche Bildung), einen „ästhetischen Unterricht“ (Kunst) und „einen didaktischen Unterricht“ (Griechisch, Latein, Deutsch, Mathematik, Philosophie, Geschichte). Weiters gab es ein neunstufiges Gymnasium und ab 1812 schloss man eben dieses mit einem Abitur ab.

Wesentlich war für Johann Friedrich Herbart (1776 – 1841) der Übergang der ständisch gegliederten Feudalgesellschaft zur aufgeklärten bürgerlichen Gesellschaft. In der aufgeklärten bürgerlichen Gesellschaft muss das Individuum seinen Beruf auf Grund der eigenen Leistung finden. Um solche Entscheidungen zu treffen, ist die Vielseitigkeit des Interesses besonders wichtig.
Er unterschied historisch-humanistische Fächer (Bereich des „Menschenlebens“) und naturwissenschaftliche Fächer.
Herbart entwickelte eine Erziehungstheorie, bei der im Zentrum des pädagogischen Handelns der „erziehende Unterricht“ steht, durch den der Vorstellungskreis des Menschen über „Erfahrung“ und „Umgang“ entwickelt wird. Hierbei sollen Erkenntnis und Interesse gleichzeitig gebildet werden. Die Ausbildung des Vorstellungskreises geht über die „formalen Stufen“: Vertiefung und Besinnung.
Der pädagogische Takt vermittelt zwischen der Erziehungstheorie (Pädagogik als Wissenschaft) und dem erzieherischem Handeln (pädagogische Praxis) und diese Erkenntnis ist für das pädagogische Handeln sehr wichtig. Der pädagogische Takt ermöglicht eine rasche und passende Beurteilung der Erziehungssituation und befähigt zur angemessenen Auswahl der richtigen Methode.
Herbart war ein Kritiker des Staates als Schulträger, denn seiner Meinung nach ist der Staat nur an der Bildung nützlicher Staatsbürger*innen interessiert. Besonders kritisch sah Herbart die Elitenbildung, denn diese führt zu einer „verfrühten Trennung der Kinderwelt durch die Trennungen im Staate“. 

Tusikon Ziller (Herbartianer) leitete aus dem Prozess der Wissensaneignung von Herbart ein Artikulationsschema des Schulunterrichtes ab. Lehrer sollten folgender Weise vorgehen: Analyse (Bewusstmachen des vorhandenen Wissens), Synthese (Aneignung von neuem Lerninhalt), Assoziation (Verknüpfung von altem und neuem Wissen), System (Neuordnung des Wissens) und Methode (Anwendung). Hier wurde der Fokus schon auf den Frageunterricht gelegt – der/die Lehrer*in stellt Fragen, um die Schüler*innen aktiv miteinzubeziehen.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den Ziller fokussierte, war jener der Lehrer*innenbildung. Hierfür erstellte er ein Konzept, das aus den Phasen des „Hospitiums“, des „Theoretikums“ und des „Praktikums“ und des „Kritikums“ bestand.
Die Zeit des Herbartianismus endete erst im Jahre 1907.

Die Schule in der 1. Republik

Wichtig zu wissen ist, dass es zu dieser Zeit noch keine Verfassung gab, die als Grundlage diente. Der damalige Unterstaatssekretär O. Glöckel (SDP – Sozialdemokraten) leitete das Unterrichtsamt und löste die Lehrer*innen aus der Verpflichtung an der Mitwirkung an religiösen Übungen. Nach diesem Beschluss gab es einige Unstimmigkeiten mit der CSP (Christlich Soziale Partei), die für die Wiedereinführung der öffentlichen katholischen Schulen war.

Die Volksschullehrer*innen strebten schon in den letzten Jahren der Monarchie nach einer Reform im Schulwesen. 1917 kam es dann zu diesem Schulerneuerungsprogramm, das eine „Einheitsvolksschule“, mit fünf Klassen in der Unterstufe und vier Klassen in der Oberstufe, vorsah. Anschließen daran sollte die Oberschule, welche als Studien- und Berufsvorbereitung dienen sollte.
Auch die Volksschullehrer*innenbildung sollte sich ändern – es wurde ein zweijähriges Universitätsstudium gefordert.

1920 gab es ein Paket an Leitsätzen, die das weitere Vorgehen im Schulwesen erläutern sollten. Einerseits gab es die „Leitsätze für den allgemeinen Aufbau der Schulen“, welche besagen, dass es vier Schulstufen in der Volksschule, vier in der allgemeinen Mittelschule mit zwei Klassenzügen und vier Schulstufen in der Oberschule/Fachschule geben soll.
Andererseits wurden die „Leitsätze für die Neugestaltung der Lehrerbildung“ vorgelegt. Diese besagten, dass alle Lehrer*innen eine Ausbildung an einer Universität absolvieren müssen.
Außerdem wurde 1920 die Verfassung beschlossen, jedoch fehlten noch die Regelungen der Kompetenzen zwischen Bund und Bundesländer. Daher gab es ein „Übergangsgesetz“, dieses besagte, dass alle Gesetze der Monarchie bis zur Ablösung durch Bundesgesetze in Kraft bleiben sollen.

Zwei Jahre später, 1922, gab es eine erneute Änderungen in der Volksschullehrer*innenbildung. Von nun an, sollten die Lehrer*innen für vier Jahre eine Pädagogische Oberschule und daran anschließend eine zweijährige Lehrerakademie besuchen.

Um die Mittelschule und die Hauptschule in Österreich einführen zu können, wurden 1927 zwei neue Gesetze beschlossen – das „Mittelschulgesetz“ und das „Hauptschulgesetz“. In den Bereich der Mittelschulen fielen die Gymnasien, Realgymnasien, die Realschulen und die Frauenoberschulen. All diese Schultypen dauerten acht Schuljahre und hatten jeweils vier Jahre Unter- und Oberstufe. Für diesen Schultypen wurde weiterhin Schuldgeld eingehoben.
Die Hauptschulen ersetzen ab sofort die Bürgerschule und mancherorts auch die Volksschuloberstufe. Diese Art von Schule wurde, wie ich oben schon erwähnte, in zwei Klassenzügen mit unterschiedlicher Leistungsanforderung geführt. Außerdem stimmte die Politik zu, eine Durchlässigkeit zur Mittelschule zu schaffen, was bedeutet, dass Schüler*innen mit einem „guten Gesamterfolg“ prüfungsfrei in die Mittelschule übertreten können. Die Umsetzung des „Hauptschulgesetzes“ ging in den Bundesländern unterschiedlich schnell voran. Im Gegensatz zu den Mittelschulen blieben die Hauptschulen schulgeldfrei.

Das Schulsystem während der Zeit des autoritären Ständestaates und dem Anschluss an das Deutsche Reich

Während der politischen Unruhen in der zeit vor dem Zweiten Weltkrieg kam es auch zu einigen Änderungen im österreichischen Schulsystem.

1934 einigte sich das Restparlament darauf, dass der Staat für die Mittelschulen und die Lehrer*innenbildungsanstalten zuständig ist und der Staat ist mit Ergänzung der Bundesländer für die Volks- und Hauptschulen verantwortlich.

Durch die gesellschaftlichen Veränderungen änderte sich auch das Ansehen der einzelnen Schultypen. Während die Mittelschulen als Eliteschulen angesehen wurden, galten die Hauptschulen als gehobene Bürgerschulen und die Obervolksschule war die Schule der unteren Schichten.

Auch in dieser politisch unstabilen Zeit gab es Neuerungen in der Lehrer*innenbildung. 1937 wurden für die Ausbildung der Volksschullehrer*innen sechsklassige Pädagogische Akademien erschafft. Die sechs Klassen waren auf vier Stufen Allgemeinbildung und zwei Klassen Berufsausbildung aufgeteilt.
Für die Mittelschullehrer*innenausbildung war ein achtsemestriges Universitätsstudium vorgesehen. Dieses Studium wurde in zwei Abschnitten für zwei Fächer mit einer Staatsprüfung abgeschlossen.
Keine Einigung gab es im Bereich der Hauptschulen. Hier konnten Volksschullehrer*innen die Lehramtsprüfung abschließen und dann in Hauptschulen unterrichten.

Nach dem Anschluss an das Deutsche Reich galten von nun an die deutschen Schulgesetze. Die Schulen wurden an das deutsche System angepasst – Umwandlung von Mittelschulen in Oberschulen, Anpassung der berufsbildenden Schulen an das deutsche System und aus der „Fortbildungsschule für Lehrlinge“ wurde die uns bekannte Berufsschule. Erhalten blieb die Hauptschule als gehobene Schule.

Fazit

Wenn man sich die oben genannten Ereignisse und Änderungen im Laufe der Zeit ansieht, kann man erkennen, dass es damals schon Ähnlichkeiten mit dem heutigen Schulsystem gab. Dies wird vor allem in der Zeit des Anschlusses an das Deutsche Reich sichtbar – formale Änderungen die Namensänderung zur Berufsschule und die Hauptschule mit zwei Klassenzügen.
Ich bin mir sicher, dass die Änderungen von damals nicht die letzten gewesen sein werden.

Autorin: Brenner Katharina

Quelle: Helmut Seel, Einführung in die Schulgeschichte Österreichs, S. 50 – 97

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Die COP 26 ist erst vor wenigen Wochen zu Ende gegangen: die Umwelt wurde in den Medien zum Hauptthema. Dies ist eine Gelegenheit, die Rolle der Schule bezüglich des Umweltschutzes zu hinterfragen.

Das Thema ist bereits Bestandteil von internationalen Texten: Der Pariser Abkommen sieht vor, dass die Länder Maßnahmen ergreifen müssen, um die Bildung über den Klimawandel weiterzuentwickeln. Auch in den Schulfächern Biologie, Physik, Geografie oder Fremdsprachen nimmt das Thema des Klimawandels einen wichtigen Platz ein. Aber es ist nicht nur eine Frage disziplinärer oder interdisziplinärer Inhalte, denn es ist auch die Art, wie die Schule über das Klimawandel und die Zukunft spricht. Ziel der Umweltbildung ist es, Kindern und Jugendlichen die Idee des Klima-Empowerments zu vermitteln. Die Schule muss dem zukünftigen Bürger die Mittel an die Hand geben, Entscheidungen zu treffen, komplexe Themen zu verstehen und sich mit sozialen Fragen zu beschäftigen, die mit einer nachhaltigen Entwicklung zusammenhängen.

In einer Zeit, in der viele PolitikerInnen die Dringlichkeit des Klimawandels in Frage stellen, ganz zu schweigen von denen, die die globale Erwärmung strikt leugnen, ist es wichtig, dass die Schule den SchülerInnen wissenschaftliche Grundlagen bietet. Zum Beispiel durch die Präsentation wissenschaftlicher Daten, durch die Untersuchung der Ursachen, der verschiedenen Akteure, der Auswirkungen, der Einsätze aber auch der Lösungen und Initiativen. Dies erfordert vor allem, kritisches Denken, Argumentationsfähigkeit zu fördern, aber auch zu wissen, wie man dem anderen zuhört, um sich dann entscheiden und sich engagieren zu können.

Wenn man sich die fremdsprachigen Lehrbücher (8. Klasse) anschaut, stellen wir schnell fest, dass sich das Kapitel über die Umwelt auf eine Liste umweltfreundlicher Praktiken beschränkt (Recycling, reparieren, kein Müll in die Natur werfen…). Es sind wesentliche Praktiken, jedoch kognitiv nicht sehr anregend für SchülerInnen der Oberstufe und nicht wirklich eine inhaltliche Debatte zulassend. Und doch gibt es viele Themen, die nah an der Welt von SchülerInnen, und leicht anpassbar sind: Greenwashing, geplante Obsoleszenz, ziviler Ungehorsam (in die Schule gehen oder an Fridays For Future teilnehmen zum Beispiel), Konsum, Flächenfraß, der Bau eines Tunnels unter einem Naturpark, der Abschnitt eines Gipfels zur Vergrößerung eines Skigebiets… Natürlich müssen die Fragen Gegenstand einer Reflexion, einer Debatte sein, die so viele Perspektiven wie möglich umfasst: wirtschaftliche, soziale, ökologische, ethische… Vergessen wir nicht, dass wir hier über Jugendliche sprechen, die bald volljährig werden oder schon sind und die bald wählen dürfen und ihr Recht damit zur Teilnahme am sozialen und politischen Leben ausüben können.

„Politik“: Das Wort ist aufgetaucht und dies könnte das Problem sein, warum viele LehrerInnen zögern, sich im Klassenzimmer eingehend mit dem Thema Umwelt zu befassen, aus Angst, militanter oder sogar ökologischer Aktivist beschuldigt zu werden. Es herrscht wahrscheinlich der Grundsatz „keine Politik in der Schule“. Es ist wahr, dass die Infragestellung der Umwelt ein eher subversives Potenzial haben kann, weil sie oft dazu führt, die Grundlagen des neoliberalen und kapitalistischen Systems unserer Gesellschaften in Frage zu stellen, in dem das Wirtschaftswachstum positiv sein muss: Wir müssen Reichtum anhäufen, immer mehr konsumieren und vor allem soll es nie aufhören. Wir kommen sogar dazu, die Ideale unserer Gesellschaften kritisch zu betrachten: das große Einfamilienhaus, mehrmals im Jahr Urlaub im Ausland, immer originellere Freizeitaktivitäten in exotischen Ländern… So viele Ideale, die mit einer umweltfreundlicheren Lebensweise nicht wirklich zusammenpassen.

Natürlich besteht die Rolle von Erwachsenen und Schule auch darin, Kinder vor Öko-Angst zu schützen, insbesondere die Jüngsten. Jedoch ist es bei den Älteren wichtig, dass ihnen die Schule die Mittel gibt, die gesellschaftlichen Herausforderungen besser zu verstehen. Diese Herausforderungen muss die Schule problematisieren und Lösungsorientiert damit umgehen.

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Bildungsbenachteiligung bedeutet, dass Kinder und Erwachsene aus bestimmten sozialen Schichten weniger Möglichkeiten haben, im Bildungssystem ein Bildungsziel zu erreichen.

Die Statistik zeigt, dass eine Bildungsbenachteiligung existiert. Die große Frage ist jedoch, wie kann man diese effektiv zurückdrängen und wo muss genau angesetzt werden?

Durch die bildungspolitischen Umstellungen der letzten Jahre, der Separierung von Zuwandererkindern in Deutschklassen, oder auch das Wiedereinführen von Leistungsgruppen, tragen bestimmt nicht dazu bei, die Schere der Bildungsungleichheit etwas zu schließen. Auch die aktuelle Situation mit den School-Lock-Downs verschärfen die soziale Selektion im Bildungssystem noch ein weiteres Mal, da das Home-Schooling vor allem Familien mit geringem Kapital, niedrigem Bildungsniveau der Eltern und knappem Wohnraum trifft.

Problematisch sehe ich diese Tatsache aber nicht nur deshalb, dass geringes Bildungsniveau zu erschwertem Arbeitsmarktzugang führt, sondern auch, dass die Zuweisung von Funktion und Status in unserer Gesellschaft sehr stark von unserer schulischen und beruflichen Erstausbildung abhängig sind.

Es zeigt sich in der Statistik, dass der Umstieg auf eine höhere weiterführende Bildungseinrichtung nach der 8. Schulstufe noch schwieriger zu sein scheint. Diese Entwicklungen führen so bis in den tertiären Bildungssektor fort.

Ob ein Kind nun aber die Möglichkeit bekommt die schulische Laufbahn nach der Primarstufe im Gymnasium fortzusetzen oder nicht hängt nicht nur vor allem von sozialen, wirtschaftlichen und geografischen Aspekten ab. Zudem liegt die Entscheidung der schulischen Laufbahn eines Kindes bei den Eltern und der Empfehlung der Lehrer.  

Eltern die selbst mit sehr jungen Jahren in das Berufsleben eingestiegen sind, werden ihr Kind wahrscheinlich weder finanziell genug unterstützen können, noch gut nachvollziehen können, dass ihr Kind nach den Pflichtschuljahren noch jahrelang zur Schule gehen und womöglich noch studieren möchte. So bin ich sicher, dass Eltern eine  Erwartungshaltung und auch Druck auf ihre Kinder ausüben, der diese bewusst, oder unbewusst in einen Bildungsweg drängt.

Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass vor allem Erziehungsberechtigte über die unterschiedlichen schulischen Laufbahnen und späteren Möglichkeiten für ihre Kinder aufgeklärt werden sollten und bei deren Entscheidungsprozess unterstützt werden müssen. Ich bin davon überzeugt, dass vor allem Familien mit Migrationshintergrund oftmals zu wenig über das Schulsystem, mit den damit verbundenen Schwierigkeiten und Möglichkeiten, aufgeklärt sind.

Was kann gemacht werden um eine erfolgreiche schulische Laufbahn zu fördern und Kinder nicht zu separieren? Vielleicht sind ein verpflichtendes Kindergartenjahr, Ganztagsschulformen, Bildungsmonitoring und verschiedenste Unterstützungsprogramme für Jugendliche schon etwas zielführender, doch denke ich nicht, dass diese Maßnahmen einer Selektion entgegenwirken. Die Wiedereinführung von Noten in der Volksschule, Leistungsgruppen in der Hauptschule und auch die abgesonderten Deutschklassen tragen sicherlich auch nicht zu einer integrativen, gesamtheitlichen Schule bei. Bildungsausgrenzung kann mit diesen Rückschritten bestimmt nicht unterbunden werden.

Der österreichische Bildungsweg bereits nach der Primarstufe, spätestens dann nach der Sekundarstufe. Der Umstieg wird schwer, bis unmöglich gemacht. Der höchste Abschluss kann entweder zu einem Doktorat führen oder einem Meister o.ä. Erreicht man letzteren, berechtigt er aber nicht mit einem Master fortzusetzen. Dieser Abschluss ist nur gleichwertig, aber nicht gleichartig zu einem Bachelorabschluss. Somit würde man also nach einem Meisterabschluss mit einem Bachelor fortsetzen, sofern man die Hochschulberechtigung hat. Eine Anerkennung einzelner Kurse wird dabei komplett ausgeschlossen.  Alleine die Möglichkeit zu haben den Bildungsweg in einer „höheren Ebene“ fortsetzen zu können, oder wenigstens Kurse anerkannt zu bekommen, würde meiner meiner Meinung nach einen großen Unterschied machen und auch intrinsisch motivieren. Mit dieser Vorgehensweise wird aber der Lehrberuf absolut abgewertet missachtet.

Zudem sind diverse Förderprogramme und –möglichkeiten durch qualitätsvoller Elementarpädagogik, einem angedachten zweiten verpflichtenden Kindergartenjahr, Kompetenzmessungen die zur individuellen Förderung dienen sollen, Lernanreize die gegeben werden sollen, Coaching, Diagnostik, Prävention, Intervention sowie individuelles Fördern, qualitative Weiterentwicklung der Ausbildung bis 18, für Kinder und Jugendliche bestimmt sinnvoll, doch so lange die Eltern nicht aufgeklärt werden und das Schulsystem selbst sich nicht ändert, wird es wahrscheinlich auch bei der Bildungsungleichheit und der frühen Selektion gezwungenermaßen bleiben müssen.

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In diesem Eintrag sollte die Problematik im Umgang mit SchülerInnen (seitens Bildungssystem), die migrantischen Background aufweisen, aufgezeigt werden.

Dabei ist es gleich zu Beginn entscheidend den Begriff „Migration“ zu definieren. Obwohl ich mir dessen bewusst bin, dass viele Personen die ursprüngliche Bedeutung kennen, ist es meines Erachtens nicht unwichtig die originelle Begriffsdefinition von der gesellschaftlichen missverstandenen Neuinterpretation zu differenzieren. „migrare“ stammt aus dem Lateinischen und wird ins Deutsche mit „wandern“ übersetzt. Demnach ist eine Migration eine Wanderung in ein anderes Gebiet, in einen anderen Ort, et cetera. Genauer gesagt handelt es sich bei einem Migrant/ einer Migrantin um eine Person, die sich ohne der jeweiligen Staatsangehörigkeit in diesem Land aufhält. Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass wir als österreichische Staatsangehörige Migranten sind, sobald wir die Grenze zu Deutschland überqueren. Wie und wieso interpretiert die breite Masse diesen Begriff nun anders? Der Begriff wird fälschlicherweise mit dem Wort „Flüchtling“ gleichgesetzt und gelangt durch Stereotype und Vorurteile zu seiner negativen Konnotation. So werden Personen aus dem arabischen oder asiatischen Raum eher als Migranten angesehen, als solche, die ursprünglich aus Skandinavien, Frankreich usw. stammen. Verantwortlich für diese falsche Annahme sind Vorurteile und Stereotype.

Wie wird mit Migration nun in der Schule umgegangen?

Schüler und Schülerinnen mit Migrationshintergrund haben schlichtweg aus mehreren Gründen schlechtere Rahmenbedingungen für ihre schulische Ausbildung. Häufig stammen sie von „Arbeiter-Eltern“ ab, die nur einen geringen soziökonomischen Status vorzeigen können. Dadurch fehlt es diesen Kindern an finanziellen und bildungstechnischen Ressourcen, welche sie somit automatisch benachteiligen. Dennoch weißen Kinder mit Migrationshintergrund eine höhere Beschaffenheit an kulturellen Ressourcen auf, die jedoch kaum gefördert werden. Dazu zählt die Mehrsprachigkeit, welche SchülerInnen mit migrantischen Wurzeln aufweisen. Man könnte so viel Potential daraus schlagen, aber durch Normen der Gesellschaft werden arabische Sprachen als negativ angesehen und eher weniger bis gar nicht gefördert. Dabei könnte man einen regelrechten Kulturaustausch innerhalb von Schulklassen initiieren, wenn man anderen Sprachen (auch arabischen) mehr Bedeutung im Schulsystem zukommen lässt. 

Stattdessen werden Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, in der ersten Klasse der Volksschule einem Test unterzogen werden, der prüft, ob die Schülerin/ der Schüler die deutsche Sprache ordnungsgemäß beherrscht. Die Rede ist vom BESK-DaZ Einstufungstest, der sowohl schriftliche als auch sprachliche Sprachkompetenzen überprüft. Erreicht ein Schulkind nicht genügend Punkte, um diesen Test zu bestehen, wird es in Förderklassen untergebracht. Natürlich sollte bei Problemen bzw. Schwierigkeiten individuell gefördert werden, doch meines Erachtens ist es nicht besonders förderlich, wenn alle leistungsschwächeren SchülerInnen in dem selben Förderkurs sind. Denn somit würde man sie von den guten Schulkindern isolieren, was bei den zu Fördernden Resignation hervorrufen kann. Eine Testung per se halte ich persönlich nur dann für sinnvoll, wenn für alle Schüler und Schülerinnen, egal welche Muttersprache sie sprechen, die gleichen Rahmenbedingungen gegeben sind.

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Man sollte meinen, dass die Steigerung der Effizienz und die Verbesserung von Technologien zu einer Reduzierung verwendeter Ressourcen und somit einem positiven Effekt für das betroffene Umfeld führt. Dass dies aber nicht genau so funktioniert, ist durch den Rebound-Effekt zu erklären. Dieser Blog beschäftigt sich mit eben jenem Effekt, wobei zuerst der Begriff selbst erklärt wird und in weiterer Folge verschiedene Bereiche beleuchtet werden, in denen dieses Phänomen auftritt. Zuletzt wird noch die Frage behandelt, ob es möglich wäre, diesen Effekt durch gewisse Rahmenbedingungen auszuschalten, bzw. inwieweit das in der heutigen Gesellschaft überhaupt möglich wäre.

Was ist der Rebound-Effekt? Vom Umweltbundesamt wird dieses Phänomen als eine Steigerung der Effizienz, die zu einem geringeren Ressourcenverbrauch führt, beschrieben. Dieses zeigt sich allerdings nicht, da durch einen geringeren Ressourceneinsatz auch die Kosten für den Verbraucher fallen und das jeweilige Produkt oder die Dienstleistung öfter genutzt oder weitere Produkte gekauft werden. Somit steigt die Belastung der Umwelt an, obwohl die Prozesse zumindest theoretisch nachhaltiger gestaltet werden als sie das zuvor waren (Umweltbundesamt, 2019).

„Grundsätzlich ist von einem Rebound-Effekt die Rede, wenn die Steigerung der Ressourceneffizienz nicht in vorgesehenem Maße zur Senkung des Ressourcenverbrauchs führt“ (Lutter, S., Giljum, S., & Gözet, B., 2016, S. 4). 

Anschaulich ist das beispielsweise der Fall, wenn ein PKW durch Effizienzsteigerung günstiger wird und man sich daher beim nächsten Kauf eher für ein größeres Modell entscheidet, dass sich zuvor im Budget nicht ausgegangen wäre. Dieses Auto wird dann auch eher hergenommen, zum Beispiel für Kurzstrecken, anstatt dieselbe Strecke zu Fuß oder mit dem Rad zu bestreiten. Insgesamt bedeutet dies also eine höhere Belastung für die Umwelt, obwohl das einzelne Fahrzeug theoretisch energieeffizienter wäre als zuvor produzierte.

Wo kann dieser Effekt beobachtet werden? Der Begriff des Rebound-Effekts kommt ursprünglich aus der Energieökonomie und ist dementsprechend dann zu beobachten, wenn es um Auswirkungen auf die Umwelt geht. Wie im oberen, erklärenden Beispiel kann es sich dabei um die Produktion und Verwendung von PKWs handeln, wurde aber auch schon viel früher beobachtet, beispielsweise beim Einsatz von Glühlampen – die Einführung der Wolframwendel-Glühlampen löste im 20. Jahrhundert die Kohlenfadenlampe ab. Es wird bei gleicher Leistung nur etwa ein Viertel der Energie benötigt, jedoch entwickelte sich durch die billigere Produktion ein Produkt für die Masse und es wurden ungleich mehr Lampen verkauft, wodurch sich absolut gesehen die benötigte Energie in Form von Strom vervielfacht hat. Ebenso ist diese Tendenz bei der Weiterentwicklung von Fernsehgeräten zu beobachten.

Verschiedene Arten des Rebound-Effekts. Das Phänomen des Rebound-Effekts lässt sich in verschiedene Kategorien aufteilen: Einerseits gibt es den direkten Rebound-Effekt, wobei die Steigerung der Effizienz eines Produkts oder einer Dienstleistung zu einer größeren Nachfrage der Verbraucher führt und daher mehr gekauft wird, da das Produkt billiger geworden ist. Andererseits kann man den indirekten Rebound-Effekt erkennen; dieser setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen zusammen. Es spielen inkorporierte Ressourcen eine Rolle, d.h. es gibt einen Mehraufwand, der erst in zweiter Linie zu einer Effizienzsteigerung führt. Außerdem zeigen sich sogenannte Sekundäreffekte, was bedeutet, dass es in Folge der Effizienzsteigerung zu einem ökonomischen Wachstum kommt. Die Summe aus direkten und indirekten Effekten ergibt zusammen den gesamt-wirtschaftlichen Rebound-Effekt, welcher nur durch die prozentuelle Änderung des Ressourcenverbrauchs geschätzt werden kann (Lutter, S., Giljum, S., & Gözet, B., 2016). Zusätzlich ist manchmal auch die Rede von einem so genannten Cross-Factor Rebound-Effekt, wobei es um Produktivitätssteigerung geht, die die Energienachfrage erhöhen kann. Wenn Arbeitsstunden frei werden, dann werden diese in der Regel auch wieder mit irgendeiner Tätigkeit gefüllt; die verschiedenen Tätigkeiten, die in dieser Zeit ausgeübt werden, sind alles Faktoren, die den absoluten Energieverbrauch anheben können (Santarius, T., 2012). Da die Abgrenzung des Rebound-Effekts von anderen Wachstums- und Strukturwandelprozessen sehr schwierig ist, können große Schwankungen in den Schätzungen entstehen, je nach Ansichten der Studien (Umweltbundesamt, 2019). 

Wieso gibt es den Rebound-Effekt? Für die Entstehung eines solchen Phänomens werden sowohl finanzielle, regulatorische als auch sozialpsychologische Faktoren beachtet. Finanziell, da es in Folge der Effizienzsteigerung zu einer Kostensenkung kommt und somit mehr Geld übrig bleibt, welches dann weiter ausgegeben werden kann. Regulatorische Ursachen (auch Transformations-Effekte) treten auf, wenn neue Technologien übermäßig stark eingesetzt werden, wenn regulatorische Anforderungen günstig sind. Und letztlich sozialpsychologische Ursachen (auch mentale Ursachen), da teilweise dieses gestiegene Konsumverhalten nicht absichtlich auftritt („moral leak“) oder auch wenn der Kauf von umweltschädlicheren Produkten mit dem Kauf von nachhaltigeren Produkten steigt („moral licensing“), ganz nach dem Motto „das kann ich mir leisten, ich schaue ja sonst so auf die Umwelt“. Wichtig jedoch, nicht jede Steigerung des Konsumverhaltens ist mittels des Rebound-Effekts zu erklären, sondern nur, wenn dem eine Effizienzsteigerung vorausgeht (Lutter, S., Giljum, S., & Gözet, B., 2016).

Was müsste sich also ändern, sodass der Rebound-Effekt nicht mehr auftritt? Und kann es eine solche Gesellschaft überhaupt geben? Um ein Phänomen wie den Rebound-Effekt zu minimieren, müsste die Gesellschaft sich in ihrem Konsumverhalten von Grund auf ändern. Billigere Produkte aufgrund höherer Effizienz sparen bei Konsumenten in erster Linie Geld, wovon man sich wiederum weitere Produkte leisten kann oder die bereits gekauften vermehrt benutzen kann. Um aber den Rebound-Effekt zu verkleinern, müsste man diese effizienteren Produkte ebenso einsetzen wie die weniger ressourcenschonenden, ohne sich weiteres zu leisten. Es könnte bei Menschen die Angst entstehen, weniger für seinen Preis zu bekommen – wenn man sich mehr leisten kann, das aber nicht einsetzen und ausnutzen kann, wieso hat man sich dieses Produkt dann überhaupt geleistet? Es müsste sich also nicht nur das Konsumverhalten, sondern auch die Einstellung der Gesellschaft zu (materiellen) Gütern verändern. Negativ wirkt hier ein, dass der Rebound-Effekt viel zu wenig bekannt ist. Wer sagen kann, dass er oder sie energieeffiziente und sparende Produkte kauft, denkt meist nicht weiter, was die Übernutzung eben dieser Dinge auswirkt. Die Person selbst spart und hilft ja mit dem Kauf ressourcenschonender Güter, es wird nicht daran gedacht, wieviel öfter diese Produkte in der gesamten Gesellschaft verkauft werden. Die Einstellung der gesamten Gesellschaft zu ändern, klingt nach einer utopischen Welt, nach einem unmöglichen Ziel. Wie sollte das durchgeführt werden? Können Regeln oder Gesetze, die in der Politik entstehen und erlassen werden, diese Veränderung beeinflussen? Hilft beispielsweise eine CO2-Steuer, wie sie in Österreich ab Juli 2022 eingeführt werden soll? Problematisch an solchen Steuern ist meines Erachtens, dass dabei oft die Falschen getroffen werden – Menschen, die sowieso schon Probleme haben, sich ein Auto zu leisten, werden eher an einer CO2-Steuer leiden, als jene, die ohne weiteres mehrere Autos zuhause stehen haben und sich um Geld keine Sorgen machen müssen. Und nur weil sie dann Steuern auf Benzin oder Diesel zahlen müssen, wird ihre Einstellung und ihr Konsumverhalten sich wahrscheinlich eher weniger ändern als das der Personen, die zuvor schon finanzielle Schwierigkeiten hatten. Natürlich wird darüber gesprochen, dass das Geld in Form eines Klimabonus wieder an die Konsument*innen zurückgehen soll, aber Steuern bleiben trotzdem Steuern und auch wenn es Maßnahmen gibt, die diese abfedern sollen, bleibt im Endeffekt trotzdem die ärmere Gesellschaftsschicht daran hängen, die dann gezwungen sind, ihr Verhalten anzupassen. Hilft das nun weiter? Eventuell, getan ist es damit allerdings nicht. Denn es behandelt weiterhin nur Symptome des Klimawandels und der Probleme, die durch erhöhten Energieverbrauch entstanden sind – unter anderem in Folge von Rebound-Effekten.

Meines Erachtens nach ist ein wichtiger Schritt die Aufklärungsarbeit. Viel zu wenige Menschen wissen über Rebound-Effekte Bescheid und denken, sie würden ja sowieso energiesparend unterwegs sein, während sie immer noch mehr (effiziente) Produkte einkaufen. Sinnvoll könnte es beispielsweise sein, Informationsevents zu organisieren, den Effekt in der Schule im Rahmen des Politische Bildung- oder Geografie-Unterrichts zu besprechen, oder auch Informationsblätter per Mail oder Post auszuschicken, um so mehr Haushalte zu erreichen. Ebenfalls als einen interessanten Ansatz würde ich finden, genau entgegengesetzt des jetzigen Systems vorzugehen: Diejenigen, die tatsächlich energieeffizient und bewusst leben, zu belohnen, anstatt Steuern einzuführen und das „Schlechte“ zu bestrafen. Ob das allerdings in einer so veränderungsallergischen Welt möglich ist, lässt sich diskutieren.

 

(verfasst von Elena Schüssling)

 

Literatur:

Lutter, S., Giljum, S., & Gözet, B. (2016). Rebound-Effekte. Inputpapier für die Implementierung von RESET2020. Forschungsgruppe „Nachhaltige Ressourcennutzung“, Wirtschaftsuniversität Wien (Hrsg.). Wien.

Santarius, T. (2012). Der Rebound-Effekt. Über die unerwünschten Folgen der erwünschten Energieeffizienz. In Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH (Hrsg.), Impulse zur WachstumsWende (5). Wuppertal.

Umweltbundesamt (2019). Rebound-Effekte. Zugriff unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/oekonomische-rechtliche-aspekte-der/rebound-effekte (12.11.21).

 

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(von Michaela Rudinger)

Ich habe mich entschlossen auf diesem Blog einen Beitrag zum Thema Klimaschutz zu verfassen, weil ich der Meinung bin, dass dieser Stoff nicht nur so brisant wie noch nie ist, sondern auch mit der Bewegung Fridays for future bereits in unseren Schulen Einzug gehalten hat.  

Die Zukunftsfrage der Gesellschaft wurde auch bereits 2015 von Papst Franziskus in seiner Enzyklika Laudato si‘ angesprochen. In diesem Schreiben bezieht Papst Franziskus klare und deutliche Position zur rücksichtlosen Ausbeutung der Natur. Unsere Form von Wohlstand auf Kosten von Mensch und Natur ist nicht zukunftsfähig und geht zu Lasten zukünftiger Generationen. Der Papst sieht die dringende Notwendigkeit Umzusteuern und ruft zu einem internationalen Dialog auf.

Die Enzyklika Laudato si‘ ist ein umweltpolitisches Diskussionspapier, dass an Hand von konkreten Punkten den Leser einlädt, nachzudenken wie Nachhaltigkeit in einer Zeit von “ Mehr, mehr, immer mehr“ aussehen kann. 

Es bedarf ein zurücknehmen, ein mit weniger zufrieden zu sein. Laut Papst Franziskus könnte der Glaube die Basis sein, auf der dieses Umdenken gelingen kann. 

Ich lade meine Leser herzlich ein die Enzyklika von Papst Franziskus zu lesen und sich mit der Zukunftsfrage unserer Gesellschaft auseinander zu setzten.

 

Literaturverzeichnis

Papst Franziskus (2015). Enzyklika Laudato si‘ Über die Sorge für das gemeinsame Haus. Ante-Matiere. 

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Als ein Meilenstein wird der neue Familienbonus von der türkis-grünen Regierung angekündigt. Ein Meilenstein ist es auf alle Fälle. Und zwar einer der uns direkt in die falsche Richtung lenkt!

Die Grundidee ist gut. Eine generelle Erhöhung des Familienbonus könnte verhindern, dass in Österreich Kinder in Armut aufwachsen und würde somit für mehr Gleichberechtigung sorgen. Leider hat unsere Regierung ein anderes Bild von Fairness. Der neue Familienbonus sieht nämlich keine Erhöhung der generellen Beihilfe vor, sondern lediglich eine neue Aufteilung, die dem Staat zusätzliches Steuergeld kostet und den Spalt einer Zweiklassengesellschaft noch größer werden lässt.

Verkauft wird uns ÖsterreicherInnen eine Erhöhung des aktuellen Bonus von 1500 Euro auf 2000 Euro. Leider gilt dies nur für jene, die genügend Steuern zahlen. Die höchstmögliche Unterstützung bekommen Familien, die über ein monatliches Mindestbruttoeinkommen von 3000 Euro verfügen. Genau genommen handelt es sich weniger um einen tatsächlichen Bonus für Familien als vielmehr um eine neue Steuerreform. Denn bezahlen beide Elternteile keine Steuern, weil sie beispielsweise auf Arbeitssuche sind, bekommen diese Familien kein Stück des Familienbonuskuchens ab. Keinen Anspruch auf eine Steuergutschrift haben Menschen die zumindest 330 Tage lang Arbeitslosengeld bezogen haben. Mehr als 160 (Szigetvari, 2021).000 Kinder sind laut aktuellen Zahlen davon betroffen.  Diese Familien wurden bei der Erstellung dieser neuen Reform scheinbar vergessen oder beabsichtigt außen vor gelassen. 

Aktuell sind in Österreich rund 350.000 Kinder armutsgefährdet. Laut einer Umfrage der Ärztekammer in den Monaten August und September 2021 sind diese Kinder häufiger krank. Sie sind höheren psychischen Belastungen ausgesetzt, deren Familien können sich gesunde Nahrungsmittel nur schwer leisten und die Kinder erhalten weniger bewegungs- und entwicklungsfördernde Angebote im Kindesalter. Natürlich, Kinder können sehr viel Geld kosten.  Die Corona-Krise hat die Problematik der psychischen Belastung dieser Kinder noch weiter verschärft.
Aber ab wann gilt man in Österreich als armutsgefährdet? Die Schwelle liegt für einen Einpersonenhaushalt bei 1328 Euro pro Monat. Pro Kind ab einem Alter von 14 Jahren erhöht sich dieser Wert um 664 Euro im Monat, ist das Kind jünger erhöht sich der Wert um lediglich 398 Euro.

Immerhin sind es zwei Drittel der Kinder in Österreich, deren Erziehungsberechtigte nicht die höchstmögliche Steuergutschrift erhalten. Bleibt für Familien, die es finanziell ohnehin schon schwer haben, die finanzielle Unterstützung vom Staat Österreich aus bedeutet dies leider auch sehr oft, dass Kinder eine schlechtere Schulbildung haben. Für diese Familien sind Anschaffungen wie neue Laptops für den Schulunterricht, neue Schulutensilien oder Exkursion beziehungsweise Schulausflüge schlichtweg nicht oder nur sehr schwer leistbar. Diese Kosten sind nicht nur für armutsgefährdete Familien ein Problem. Es ist ein Teufelskreis.

Für mich sieht es so aus, als würde die Regierung uns zu verstehen geben wollen, dass ein Kind, dessen Eltern nicht den gewünschten Beitrag leisten, in unserer Gesellschaft weniger Wert ist.

Die Frage ist was mit diesen übrig gebliebenen Kindern geschieht. Trotz viel Recherchearbeit kann ich diese Frage leider nicht beantworten. Sie fallen scheinbar durch das System. Und eine weitere Frage wäre, wie diese Familien und diese Kinder aus diesem Kreislauf wieder rauskommen. Es scheint mir so, als hätte die Regierung diese Menschen schlichtweg nicht berücksichtigt. Das ist ein Problem, welches sich nicht von allein lösen lässt.

Recht auf freie Bildung ist für mich etwas anderes. Das tragische daran ist, dass solche Reformen von einer Politik in die Welt gerufen werden, die von den ÖsterreicherInnen selbst gewählt wurde. Sind solche, als Bonus getarnten Steuerreformen, ein Abbild der in Österreich vorherrschenden Wertevorstellung? Chancengleichheit sieht anders aus. Wir sollten uns alle selbst an der Nase packen und anfangen mehr an das Allgemeinwohl zu denken. Die Kinder von heute bilden unsere Gesellschaft von morgen.

 

Literaturverzeichnis

Szigetvari, A. (20. Oktober 2021). Kinderbonus wird angehoben: Die benachteiligten Kinder. DerStandard. Von https://www.derstandard.at/story/2000130565852/kinderbonus-wird-angehoben-die-benachteiligten-kinder abgerufen

volkshilfe. (23. Oktober 2021). Von https://www.volkshilfe.at/fileadmin/user_upload/Media_Library_Kinderarmut/aerztekammer/2021-10_AErztekammer_.pdf abgerufen

volkshilfe. (23. Oktober 2021). Von https://www.kinderarmut-abschaffen.at/fakten/wer-ist-armutsgefaehrdet/ abgerufen

 

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(Anmerkung der Verfasserin: Dieser Blogbeitrag wurde gewissermaßen „im Affekt“ verfasst – als impulsive Reaktion auf mehrere Stellungnahmen und Erkenntnisse zwischen den Zeilen des zugrundeliegenden Artikels von Sandner (2021). Als Nebenwirkungen vom Lesen dieses Textes können emotionale Betroffenheit, plötzliches Unverständnis o. Ä. auftreten, da einige derzeit vorherrschende Bedingungen an Österreichs Hochschulen teilweise stark kritisiert werden. Die Verfasserin bittet allerdings darum, diese Kritiken nicht ernst zu nehmen: Diese beziehen sich nämlich nicht auf eine einzelne Universität, sondern auf das derzeitige österreichische Hochschulsystem an sich.)

Kurz vor Anfang des Sommersemesters 2020 erreichte die Studierenden der Paris Lodron Universität Salzburg eine Mail des Vizerektors für Lehre und Studium, in der er ausdrücklich darum bat, die geschätzten Kollegen/-innen mögen bitteschön ein paar ECTS-Credits mehr verdienen als üblich, damit der Bonus, der der Universität von der Regierung zugesichert worden war, auch bei ihnen ankäme. Für viele eine ungewohnte Botschaft, das Studium wäre doch DER Bildungsweg, an dem man in seinem eigenen Tempo lernen könne! Weit gefehlt, denn in den letzten Jahrzehnten hat sich ein politischer Trend bemerkbar gemacht, der die Universität weg von der offenen Bildungseinrichtung hin zum geschlossenen Unternehmen wandeln sollte.

Ziehen wir erneut einen Querschnitt durch die Jahre nach dem zweiten Weltkrieg, die sowohl das Idealbild der Universitäten als auch die Institutionen selbst zu dem gemacht haben, was sie heute sind – Sandner (2021) hatte das ja bereits zusammengefasst. Auf das Ende des Krieges erfolgte ein Zeitraum der Restauration, in dem hauptsächlich die Professoren/-innen das Sagen hatten. Wer es auf den Lehrstuhl schaffte, war damit schon ganz vorne dabei. Unter Kreisky schwappte die Tendenz zur Demokratisierung aller Lebensbereiche auch auf die Universitäten über, und so bekamen auch wir Studierenden erstmals die Gelegenheit, bei wichtigen Entscheidungen mitzuwirken. Und heute? Bleibt davon kaum etwas mehr übrig. Die absolute Mehrheit des Senats – einem der wenigen Organe der Universität, an dem Studierende mitwirken können – ist nun nicht mehr erforderlich, stattdessen schwebt eine kleine Menge Professoren/-innen als Universitätsrat über die alma mater und lenkt als die Direktwähler des Vize- und Rektorats die Geschehnisse indirekt von oben. Fast schon wie ein kleiner Aufsichtsrat in einem großen Konzern.

Lässt sich hier eine Tendenz erkennen? Wenn nein, gibt es noch einige Ähnlichkeiten zu heute üblichen Unternehmen: Die Position des Chief Executive Officer hat der Rektor, die Vizerektoren könnten fast mit einem Vorstand, der Senat mit einer demokratischen Versammlung verglichen werden. Nach demselben Muster können Fachbereiche und Fakultäten sogenannten „Profit-Centers“ gleichgesetzt werden, deren Kennzahlen nicht Umsatz und Gewinn, sondern Inskriptionszahlen und Studienabschlüsse sind. Und nicht nur auf hierarchischer Ebene gibt es Ähnlichkeiten: Immer mehr Fachhochschulen und Universitäten versuchen mithilfe eines „Brand-Packages“ , sich am Markt zu positionieren, teilweise zu spezialisieren und sowohl national als auch international Top-Platzierungen zu erreichen. Sie überwachen auch den Markt nach Trendthemen, um diese in neue Studien- und Lehrgänge (beispielsweise der Studiengang „Sprache-Wirtschaft-Kultur“ des Fachbereichs Romanistik an der Universität Salzburg), aber auch Angebote für neue Zielgruppen (zu nennen ist das berufsbegleitende Studium an der Fachhochschule Villach) umzuwandeln. Während sich Unternehmen im Zuge der Personalentwicklung um die optimale betriebsinterne Karriere bemühen, setzen immer mehr Universitäten auf Karriereentwicklung ihrer Studenten, zum Beispiel über Career Center oder Kooperationen mit Firmen, die frischgebackene Absolventen/-innen bereits bei der Sponsion abholen. Und genauso wie Betrieben werden Universitäten vorgegebene Budgets zugeteilt, die sie möglichst einhalten sollten, und bekommen hin und wieder Subventionen oben drauf.

Womit wir wieder bei der Mail des Vizerektorats wären. In diesem wurde ja ein Abfall der prüfungsaktiven Studenten/-innen mit einem Verlust der finanziellen Mittel gleichgesetzt. Dies hat gewisse Ähnlichkeiten zu einer Aussage aus Sandners (2021, 83) Artikel, wo er Sabine Seidler zitiert: „Ein neues Studienrecht sollte […] verhindern, ‚dass viele Studierende zu lange im System bleiben’ “ . Die Absolventen/-innen einer Universität werden – gemäß der „Outputorientierung“ – zu einem Massenprodukt für die Gesellschaft, und diese als Klientin will vom Konzern Universität ihre Produkte zu einem niedrigen Preis und in möglichst kurzer Zeit geliefert, und gleichzeitig von hoher Qualität haben. Wenn dem nicht der Fall ist, kann diese nicht so wie ein Kunde eines Industriebetriebes den Vertrag abbrechen, da ja formal keiner bestanden hat. Durch die Regierung allerdings könnte die Gesellschaft die Universitäten bei Nichteinhaltung der geforderten Leistungen auch strafen, in etwa durch oben erwähnte Budgetkürzungen, oder dem Entfall der ihnen versprochenen Boni.

Eigentlich schade, wenn man bedenkt, was die Institution Universität früher einmal ausgemacht hat: ein unabhängiger, für alle zugänglicher Ort des Wissens um des Wissens willen, eine nährende Mutter. Ich als Studierende bin dieses idealisierte Bild, das damals von Universitäten herrschte, nicht gewohnt, da ich mich im derzeitigen System ja bereits mehrere Semester eingefunden habe. Natürlich bin ich dankbar dafür, dass ich von Obrigkeit und Technik in der Organisation meines Studiums unterstützt werde. Doch als Studierende, die mindestens acht Jahre ihrer Lebenszeit in sich selbst investiert, fühlt sich das Studium teilweise auch wie eine Fahrt auf dem Laufband eines Industriebetriebs an. Studierende durchlaufen verschiedene Stationen, die teilweise durch Teilnahmevoraussetzungen an höhergestellten Lehrveranstaltungen in einer fixen Reihenfolge zu sein scheinen.

Man stelle sich nun vor, an meiner Stelle sitze a.) ein/-e Studierende/-r, der/die neben seinem/ihrem Studium ein, zwei oder gar mehr Nebenjobs absolvieren muss, b.) eine Studierende, die im Laufe ihres Studiums ein Kind bekommen hat, oder c.) ein/-e Studierende/-r, der/die durch plötzliche oder länger andauernde Krankheit sein/ihr Studium nur eingeschränkt absolvieren kann. Der allerorts bekannte Spruch, vor dem Gesetz seien alle gleich, gilt hier ganz besonders. Wenn Studierende/-r a durch seine/ihre Nebenbeschäftigung sein/ihr Studium bis zum Ende der beiden Toleranzsemester hinauszögern muss, dann wird er/sie auch die rund 370 Euro pro zusätzlichem Semester zahlen müssen, Ausnahme gibt es hier nämlich keine. Wenn Studierende b sich im ganzen zweiten Studienjahr um ihren kleinen Sprössling kümmern muss und infolgedessen die durch die neue UG-Novelle festgesetzte Mindeststudienleistung nicht erfüllen kann, so erlischt auch ihre Zulassung, ohne darauf auch Rücksicht zu nehmen, dass sie eine Zusatzbelastung mit sich führt. Und was ist, wenn Studierende/-r c vielleicht gar nicht mehr dazu fähig ist, Präsenztermine wahrzunehmen geschweige denn voll und ganz am Studium teilzunehmen, und er/sie nicht mehr weiß, was er/sie machen soll? Kurzum, wer es einmal ins System geschafft hat, muss von nun an seine Fahne nach dem Winde hängen. Denn zwischen First-Generation-Student/-in und verwöhntem Spross aus einem akademischen Elternhaus wird hier auf negative Art und Weise nicht unterschieden. Produkte, die es nicht schaffen, die geforderten Leistungen zu erfüllen, werden auch hier aussortiert, oder haben beispielsweise schlechtere Chancen, bei den Endbenutzern – also Firmen und Institutionen – auch gut anzukommen.

Ein weiterer, vielleicht etwas aus dem Rahmen fallender, aber dennoch zu beobachtender Punkt ist die Änderung des Umgangs der Professoren/-innen mit ihren Studierenden, und das, was man im schulischen Kontext unter „Lehrer-Schüler-Beziehung“ versteht: Früher war es ganz oft so, dass man in enger Abstimmung und engem Kontakt mit seinem/-r Professor/-in studiert hat, sodass im Lebenslauf bisweilen folgende Klausel zu lesen war: „studierte bei Professor X.“ Bei kleineren Universitäten und Fachbereichen sowie bei Studienrichtungen mit verpflichtendem Einzelunterricht ist das – Gott sei Dank – noch immer so, bei vielen anderen, insbesondere Massenstudienrichtungen, ist man entsprechend seiner Matrikelnummer eine/-r von Tausenden, und fühlt sich dementsprechend auch wie eine Nummer. Dabei wird oft vergessen, dass sich hinter dieser achtstelligen, unscheinbaren Zahl ein Mensch aus Fleisch und Blut versteckt, mit seinen/ihren eigenen Erfahrungen, Geschichten, Vorlieben und Problemen. Und gerade durch die Pandemie wird einem oft klar, wie sehr man den persönlichen Kontakt mit der eigenen Lehrperson (nebst dem mit Kommiliton/-innen) zum effektiven Lernen braucht!

Warum kann man denn nicht einfach umdenken und umschwenken, mögen sich manche vielleicht fragen. So einfach geht das allerdings nicht. Wenn sich eine Gesellschaft auf einem Kurs befindet, kommt sie bekanntlich so schnell nicht davon ab – zunächst bis zum nächsten einschneidenden politischen Ereignis. Uns als Studierenden und Professoren/-innen bleibt also nur eines: abwarten, das Getränk seiner Wahl trinken und darauf hoffen, dass die Obrigkeit und unsere Gesellschaft einsieht, was eigentlich dadurch verloren gegangen ist.

 

Quellen und angeführte Beispiele:

Sandner, G. (2021). Soziale und politische Ungleichheit an Österreichs Hochschulen. In G. Sandner & B. Ginner (Hrsg.). Emanzipatorische Ungerechtigkeit (S. 73-84). Wien:

Lehre und Studium – FH Kärnten. In: Lehre & Studium | FH Kärnten (fh-kaernten.at) (letzter Zugriff am 17. 10. 2021)

SWK kurz zusammengefasst. In: SWK kurz zusammengefasst – Bachelorstudium SWK – Sprache Wirtschaft Kultur (sbg.ac.at) (letzter Zugriff am 17. 10. 2021)

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Wenn Sie jetzt gerade den Titel dieses Blogs gelesen haben und sich denken „Wie soll das denn möglich sein, dass die Ausbildung der Eltern die Zukunft des Kindes (mit-)bestimmt?“, kann ich Ihnen sagen, dass es mir genauso ergangen ist als ich den Artikel „Soziale und politische Ungleichheit ans Österreichs Hochschulen“ gelesen habe.

Sandner betont hier, dass die soziale Herkunft ein wichtiger Faktor dafür ist, ob und auch wann ein Studium begonnen wird. Auffallend sei, dass Kinder von niedriger gebildeten Eltern – diese haben maximal einen Pflichtschulabschluss – ein Studium um zirka fünf Jahre später beginnen als jene deren Eltern ein Studium mit einem Doktorat abgeschlossen haben.

Aber Gott sei Dank gibt es trotzdem noch Veränderungen in unserer Gesellschaft, so gibt es nämlich in Österreich vergleichsweise ziemlich viele „First-Generation“-Studierende, wozu auch ich mich zählen darf, denn wer mag es glauben, aber ich bin eine derjenigen, bei denen die Chance geringer war eine Universität zu besuchen, aufgrund der Ausbildung meiner Eltern. Tja, hier bin ich.

Wie auch sonst überall im Leben spielen Vermögensverhältnisse auch im universitären Kontext eine große Rolle, denn Sander behauptet, dass eine wohlhabendere Herkunft (und auch hier wieder das Bildungsniveau der Eltern) die Mobilität von StudentInnen fördert.

Geschichte der österreichischen Hochschulen

Um die heutigen Gegebenheiten der Unis, FHs, usw. zu verstehen werden wir jetzt kurz einen Blick in die Vergangenheit werfen.

In den 1960er Jahren erlebte das Hochschulwesen eine Tiefphase: es gab nur sehr wenige StudentInnen, einen äußerst selektiven Zugang zum Studium und einen kaum demokratischen inneruniversitären Betrieb. Wie sagt man so schön „Nach jedem Regen kommt Sonnenschein“, so auch in der Historie der Hochschulen.
Zwischen den 1960er und 1970er Jahren wurden neue Hochschulen gegründet, die Zahl der Studierenden nahm stark zu und es gab ab jetzt ein eigenes Wissenschaftsministerium.
In den 80er Jahren folgte eine Konsolidierungsphase auf die die Phase des Managerialismus, der Europäisierung und der Entdemokratisierung folgt. Diese Phase war gekennzeichnet von der Autonomie der Universitäten. Es kam zu einer Schwächung der studentischen Mitbestimmung und einer Stärkung des Rektorats. Außerdem wurde mit der Bologna-Erklärung endlich ein Schritt in die Vereinheitlichung des europäischen Hochschulwesens gemacht.
Die 2000er Jahre waren von einigem Hin und Her durch politische Maßnahmen geprägt: Einführung von Studiengebühren, 6 Jahre später die Abschaffung; Schwächung der studentischen Vertretungen durch die damalige Regierung; Finanzierung der Hochschulen usw.
Durch diese Beispiele können wir den politischen Einfluss auf das „autonome Hochschulwesen“ besonders gut erkennen.

Die Novelle des Universitäts-Organisationsgesetzes (UOG) oder auch die „soziale Schließung“ der Hochschulen

Das ursprüngliche Gesetz (1975) brachte einige Vorteile für StudentInnen, hierzu zählten unter anderem die Abschaffung von Studiengebühren, ein freier Hochschulzugang und eine drittelparitätische Mitbestimmung in universitären Kommissionen.
Doch wie ich oben schon erwähnt habe, gibt es in unserer Gesellschaft viele Veränderungen, so auch bei diesem Gesetz. 2020 wurde mit der Novellierung des Gesetzes begonnen und ist mittlerweile verabschiedet worden.
So hat sich quasi fast alles aus dem ursprünglichen Gesetz ins Gegenteil gewendet. Die Universitäten sind durch das UOG dazu gezwungen, dass ihre Studierenden zeitlich effizient und ausgesprochen prüfungsaktiv sind. Weiters sind neu inskribierte StudentInnen dazu gezwungen 24 ECTS in zwei Jahren zu erbringen, wenn dies nicht erfüllt wird, soll deren Zulassung für dieses Studium für zehn Jahre erlöschen. Da dies gerade für erwerbstätige StudentInnen ein großes Problem darstellt, wird auch von einer „sozialen Schließung“ der Hochschulen gesprochen.

Man kann die Unis heutzutage schon mit einem Output orientiertem Unternehmen vergleichen. Die Studierenden schnellts möglich durch das Bachelor- und Masterstudium bringen, dass ja nicht zu viel Geld und Arbeitskräfte verloren gehen. Der Abschluss sollte natürlich trotzdem von Erfolg gekrönt sein, sonst verringern sich wiederum die Chancen am Arbeitsmarkt. Teufelskreis.

Wie soll es auch sonst sein? Die Novellierung des UOG beinhaltet eine Schwächung des Mitbestimmungsrechts von StudentInnen bei der Wiederwahl von RektorInnen. Ich frage mich warum es für die Politik oder das Hochschulwesen so ein Problem darstellt, wenn auch Studierende ihre VertreterInnen haben. Es gibt in Österreich doch sonst auch in allen Gewerbebranchen eine Gewerkschaft, die sich für die Rechte der ArbeiterInnen einsetzt, oder?

Fazit

Soziale Herkunft der Kinder spielt tatsächlich auch in Österreich eine große Rolle für den zukünftigen Bildungsweg. Außerdem hat die Politik große Einflüsse auf das Hochschulwesen, hier muss gesagt werden, dass es aber nur bedingt zu Verbesserungen kommt. Gerade die Politik könnte so vieles verbessern und soziale Herkunft mit den richtigen Handlungen in den Hintergrund stellen.

Autorin: Brenner Katharina

Artikel: „Soziale und politische Ungleichheit an Österreichs Hochschulen“ von Sandner G. (2021)

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Ja, es ist schon provokant zu behaupten, dass jemand, der nicht ins Gymnasium geht, dumm ist, noch dazu ironisch, wenn man bedenkt, dass ich selbst nicht im Gymnasium war. Dennoch vermittelt der Text mit viel Nachdruck das Bild, dass man seine Kinder doch bitte besser ins Gymnasium schickt, denn in der Mittelschule kann aus ihnen ja kaum was werden. Aber wie weit stimmt diese „These“ denn nun wirklich und muss ich mein Kind zu seinem Glück (aufs Gymnasium) zwingen?

 

Ganz kritisch betrachtet nennt der Text mehrere Punkte, die „schuld“ daran sind, weshalb das Gymnasium von vermeintlich schlaueren Kindern, als die Mittelschule besucht wird. Oder sind die Kinder nicht wirklich schlauer, sondern haben einfach nur bessere Chancen weiterzukommen?

 

Eltern und Sprache

Anscheinend hängt die schulische Zukunft des einzelnen stark davon ab, welchen Bildungsabschluss die Eltern besitzen. Somit sind Talent, Intelligenz oder Fleiß quasi irrelevant, denn wenn deine Eltern beide „nur“ einen Beruf gelernt haben, brauchst du gar nicht daran denken, zu studieren geschweige denn die Matura zu machen. So gehen Kinder, deren Eltern zumindest maturiert haben eher in ein Gymnasium wohingegen Kinder, deren Eltern nur eine Lehre als höchsten Abschluss haben, eher in die Mittelschule gehen.

Die Alltagssprache gilt auch als Faktor, denn wenn diese nicht Deutsch ist, kann sich das wiederrum statistisch gesehen als Nachteil auswirken. Demnach haben Kinder, deren Eltern weniger bildungsaffin sind und/oder einen Migrationshintergrund haben, geringere Chancen auf einen Bildungsaufstieg.

               In diesen Bereich fällt auch die Thematik „Rassismus“. Das Problem mit Rassismus hat in den letzten Jahren stark durch politische Kriege und darauffolgende Flüchtlingswelle stark zugenommen. Leider müssen sich nicht nur Kinder in der Schule damit auseinandersetzen, sondern auch die Eltern werden immer wieder damit konfrontiert. Haben die Eltern einen Migrationshintergrund, kann es vor allem durch die Sprachbarriere beim Elternabend gleich mal zu unerwünschten und ungewollten Spannungen beider Seiten kommen.

 

Restschule

Obwohl den Mittelschulen meist mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, als den Gymnasien und sie trotzdem schwächere Leistungen erzielen, lässt sich auch auf weitere Faktoren zurückführen. Wie in dieser Unterüberschrift festgehalten, wird die Mittelschule öfters als „Restschule“ bezeichnet, da sie den übergebliebenen Rest der Kinder aufnimmt. Dies wird den Kindern dann auch gerne noch bewusst gemacht bzw. sind sich selbst dessen „bewusst“, dass ihre Schule und Ausbildung weniger wert sind. So gehen sie davon aus, dass aus ihnen nichts werde, dass sie für etwaige Aufgaben zu dumm seien oder sowieso zum AMS gingen.

Das allgemeine Hauptproblem der Mittelschule ist, aber nicht nur, dass sie im Vergleich zum Gymnasium wesentlich heterogener ausfällt, sondern, dass die Schülerschaft der Mittelschule heterogener ist, als das Lehrpersonal. Schüler mit vorgefertigten, festgefahrenen Meinungen, Schüler mit offener Weltanschauung, Schüler mit Migrationshintergrund, geistigen Behinderungen, sozialen Schwächen. Sie alle sollen gefördert und gefordert werden, doch da reicht das Personal vorne und hinten nicht aus und somit bleiben einige auf der Strecke.  Dabei bestätigen Experten immer wieder, dass diese Heterogenität keineswegs eine schlechte Sache ist oder zum Nachteil für Schüler werden kann, sondern alle davon nur profitieren können. Vielfalt sollte als Vorteil betrachtet werden!

 

Finanzielle Probleme

Nichte gerade fördernd für Gerechtigkeit im Klassenzimmer ist ebenso die finanzielle Lage mancher Eltern. Als ob der modernisierende Alltag allein nicht schon teuer genug sein kann, möchte die Schule den Kindern dann auch noch die Möglichkeit für Sportwochen o.ä. bieten. Aber das ist dann für eine alleinerziehende Mutter nicht mehr möglich – sie kann es sich nicht leisten und wäre auf finanzielle Unterstützung anderer Eltern oder der Schule angewiesen. Manchmal reicht aber nicht mal die aus. In anderen Fällen ist es den Eltern auch zu peinlich zuzugeben, dass sie kaum Geld haben.

Doch laut Experten, sind genau diese außerschulischen Aktivitäten, jene, die Schüler zusammenschweißen und ihnen einen vernünftiges Gemeinsam bewusst machen.

 

 

 

Resümee

Wir haben keine Gerechtigkeit in unserem Bildungssystem und das wird sich ohne wirkliche Anstrengungen der Politik auch kaum ändern. Dabei wäre es ein so wichtiger Schritt, denn, wenn das Bildungssystem gerecht wäre, könnte es Vorreiter für vieles sein.